Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses für einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 5. Februar 2025
Ziel war es, insgesamt 21 Wohneinheiten festzusetzen und erforderliche Stellplätze sowie eine private Spielfläche für Kleinkinder im Innenhof auszuweisen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 unter anderem beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67549/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet südlich der Causemannstraße und westlich der Straße "Auf dem Alten Weehrt" in Köln-Merkenich, betreffend das Wohnbaugrundstücke Causemannstraße 1 - 7 – Arbeitstitel: Causemannstraße in Köln-Merkenich, 3. Änderung – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Das circa 0,3 Hektar große Bebauungsplangebiet der 3. Änderung liegt im Stadtbezirk Köln-Choweiler, Stadtteil Merkenich.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Um der gestiegenen Nachfrage an Wohnraum zu begegnen, sollte das mindergenutzte Grundstück im Eckbereich Causemannstraße und der Straße "Auf dem Alten Weerth" in angemessener Weise städtebaulich ertüchtigt werden.
Die städtebauliche Nachverdichtung entspricht dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die geplante Nachverdichtung mit Wohnungsbau sollte insgesamt zu einer Erneuerung und Fortentwicklung des Stadtteils Merkenich beitragen.
Die geplante Bebauung konnte auf Grundlage des § 31 Absatz 3 BauGB genehmigt werden, wodurch auf die Durchführung dieses Änderungsverfahrens verzichtet werden kann.