Beendete Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. August 2025

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohngebäuden mit einer Kindertagesstätte und Büro- beziehungsweise Gewerbefläche zu schaffen.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 4. September bis 6. Oktober 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern. 

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 0,78 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Wahn.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Straße Am Bahnhof
  • im Osten durch die Frankfurter Straße
  • im Süden durch die bestehende Wohnbebauung am Peter-Joseph-Schumacher-Weg und 
  • im Westen durch die Poststraße
  • sowie hinsichtlich extern festgesetzter Ausgleichsflächen im Bereich der Gemarkung Elsdorf, Flur 8, Flurstück 214 (teilweise).

 

© Stadt Köln

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist eine städtebauliche Arrondierung im Kreuzungsbereich der Straße Am Bahnhof/Frankfurter Straße. Es sollen drei III-geschossige Gebäude entstehen, eins mit Büro- bzw. gewerblicher Nutzung und zwei Wohngebäude. In einem der Wohngebäude soll im Erdgeschoss eine viergruppige Kindertagesstätte integriert werden. 

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22854

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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