Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 22. Juli 2015

Ziel der Planung ist es, das bestehende Gewerbegebiet wohnverträglich zu sichern und dabei generell Einzelhandel auszuschließen und nur ausnahmsweise Kfz-Handel zuzulassen.

Geltungsbereich
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet westlich des Clevischen Ringes, im Norden begrenzt durch die Wiesdorfer Straße, die östliche Grenze verlaufend an der Domagkstraße, dann der Straße Am Faulbach über die Heinrich-Gilsbach-Straße circa 25 Meter parallel zur Düsseldorfer Straße in südliche Richtung bis circa 30 Meter parallel in südwestliche Richtung zur Von-Lohse-Straße verlaufend auf die Fritz-Lehmann-Straße und dann südöstlich bis Clevischer Ring in Köln-Mülheim – aufzustellen mit dem Ziel, das bestehende Gewerbegebiet wohnverträglich zu sichern und dabei generell Einzelhandel auszuschließen und nur ausnahmsweise Kfz-Handel zuzulassen.

Arbeitstitel: Am Faulbach in Köln-Mülheim

Auskunft

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Telefon 0221 / 221-30146

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