Überblick über Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebietes

Das Bild zeigt einen beispielhaften Ausschnitt aus der Anwendungsoberfläche des Baupotenzialregisters in dem Baupotenziale in unterschiedlichen Farben eingezeichnet sind. © Stadt Köln
Im Ausschnitt aus der Anwendungsoberfläche des Baupotenzialregisters sind Baupotenziale beispielhaft farbig eingezeichnet. Lila: Potenziale für Umstrukturierungen – Orange: Potenziale für Aufstockungen – Grün: Potenziale in Baulücken

Unter Baupotenzialen versteht man beispielsweise Baulücken oder zusätzliche Geschosse durch Aufstockung. Genauso werden aber auch bereits baulich genutzte Grundstücke betrachtet, die durch eine Umstrukturierung und Nachverdichtung ein Baupotenzial aufweisen können.

Förderprogramm und Fortschreibung

Wir nehmen 2025 als eine von acht Kommunen am Förderprogramm "Digitales Baupotenzialregister" teil. Ziel des Förderprojektes ist es, Baupotenziale durch den Einsatz digitaler Automatismen und künstlicher Intelligenz leichter zu erfassen und zu pflegen. 

Das Förderprogramm wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gefördert und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fachlich betreut. Es läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.

Im Rahmen des Förderprogramms haben wir ein digitales Baupotenzialregister aufgebaut. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag, um bauliche Potenziale im Innenbereich zu aktivieren und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auszubauen. Das Baupotenzialregister haben wir in Abstimmung mit mehreren unserer Dezernate entwickelt. Die Umsetzung liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik.

Nach Ende des Förderprogramms werden wir das Baupotenzialregister fortführen und stetig weiterentwickeln.

Informationen zum Förderprogramm

Ergebnisse und Veröffentlichung

Zurzeit bereiten wir die ermittelten Baupotenziale für die Veröffentlichung vor. Diese ist für Ende Januar 2026 vorgesehen. Die Baupotenziale werden in einer interaktiven Karte dargestellt. 

Bei den Baupotenzialen handelt es sich um eine erste fachliche Einschätzung zur Bebaubarkeit für den Wohnungsbau. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass die veröffentlichten Daten und Aussagen richtig und vollständig sind.

Rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung der Baupotenziale ist § 200 Absatz 3 des Baugesetzbuches:

§ 200 Baugesetzbuch (BauGB)

Bitte beachten Sie

Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baupotenzialregister keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen.

Sie sind Eigentümer*in eines betroffenen Grundstücks und mit der Darstellung in der interaktiven Karte nicht einverstanden? Dann können Sie über unser Kontaktformular widersprechen. Danach entfernen wir die Fläche.

Die Darstellung von Potenzialflächen im Register bedeutet nicht, dass ein Rechtsanspruch auf Bebauung besteht. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.

Sie haben Fragen?

Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Erschließungsmanagement von Flächen

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

baupotenzialregister@stadt-koeln.de