Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. Juni 2024

Ziel ist es, eine stadtraumverträgliche Nachverdichtung festzusetzen.

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 unter anderem beschlossen, die Stadtverwaltung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit dem Ziel einer stadtraumverträglichen Nachverdichtung zu beauftragen.  

Das circa 5,6 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Stadtteil Bayenthal. 

Anlass und Ziel der Planung

Das Plangebiet, derzeit geprägt durch zwei Hochhäuser mit 21 Etagen, die 61 Meter hoch sind und sieben weitere Häuserkomplexe mit bis zu zwölf Etagen. Im Zentrum der Wohnanlage mit derzeit circa 620 Wohnungen sind eine stattliche Parkfläche mit altem Baumbestand, Spielplätzen und einem großen Teich vorhanden.

Ziel der Planung ist es, eine stadtraumverträgliche und flächenschonende Nachverdichtung im Quartier zu ermöglichen. Hierzu soll im weiteren Verfahren eine Qualifizierung des Neubauvorhabens in Form eines Wettbewerbs oder einer Mehrfachbeauftragung erfolgen, um ein stadtraumverträgliches Maß der Nachverdichtung sowie eine entsprechende Gestaltung und Verteilung der möglichen neuen Baukörper zu finden.  

Hinweis

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans
Beschluss über den Änderungsantrag

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

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