Einleitung der Änderung eines Bebauungsplans in Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2013

Geltungsbereich
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan 58480/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet des Grundstücks des Infocenters südlich der Straße "Unter Linden" zwischen der Straße "Auf der Vierzig", dem Fuß- und Radweg zur Niederschlagsversickerungsfläche und der Niederschlagswasserversickerungsfläche in Widdersdorf zu ändern.

Auskunft

Telefon 0221 / 221-23900, Zimmer 09.B 20

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