Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. April 2025
Ziel der Planung ist, die planerischen Voraussetzungen für die Erweiterung des Kaufhauses "Peek & Cloppenburg" (Weltstadthaus) durch Büros, ein Hotel, Coworking- und Konferenzflächen, Dienstleistungen und Freizeitangebote zu schaffen.
Informationen zur beendeten frühzeitigen Beteiligung
Das Beteiligungsverfahren fand vom 23. April bis 7. Mai 2025 statt. Das Verfahren haben wir mit einem Aushang des städtebaulichen Planungskonzepts, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 7. Mai 2025 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Innenstadt beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2025 beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel Weltstadthaus in Köln-Altstadt/Nord durchzuführen.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 0,75 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Altstadt/Nord.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Schildergasse,
- im Osten durch den Ina-Gschlössel-Weg,
- im Süden durch die Cäcilienstraße und
- im Westen durch die Antonsgasse.
Anlass und Ziel der Planung
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend durch Peek & Cloppenburg (Weltstadthaus) genutzt. Allerdings ist der heutige Handelssektor, insbesondere der stationäre Modehandel, im Zuge von multiplen Krisen (Corona, Energiepreissteigerungen, Inflation u.a.) sowie aufgrund des digitalen Wandels einem schnellen und starken Transformationsdruck ausgesetzt.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines belebten und überwiegend gewerblich genutzten Gebäudes mit Erhalt des bestehenden Einzelhandels, der durch Büro, Hotel, Coworking und Konferenzflächen, der durch öffentliche Nutzungen ergänzt wird, wie Gastronomie, Zugänglichmachung der Kuppel im Weltstadthaus, öffentlich zugängliche Dachterrasse als ein weiteres touristisches Highlight, Dienstleistungen, Freizeit.
Das "Weltstadthaus" auf der Schildergasse in der Kölner Innenstadt soll umgebaut und durch eine Aufstockung und einen Anbau erweitert werden, um das Gebäude in eine vielseitig nutzbare Immobilie umzuwandeln und dessen Erhalt und Nutzung langfristig zu sichern.
Hintergrund dieser Umplanungs- und Erweiterungsabsichten ist, dass der stationäre Einzelhandel aufgrund verschiedener Entwicklungen unter einem starken Transformationsdruck steht. Mit der Erweiterung des Weltstadthauses soll ein Konzept umgesetzt werden, das ein zukunftsfähiges Handelsflächenkonzept ermöglicht und gleichzeitig ein multifunktionales Gebäude anbietet, das auch durch öffentliche Nutzungen die Innenstadt aufwertet, stärkt und zur Belebung beiträgt.
Zur Verwirklichung des heute vorhandenen Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren der Bebauungsplan 67447/18 aufgestellt. Das nun geplante Erweiterungsvorhaben ist jedoch nicht mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes realisierbar, sodass planungsrechtliche Schritte der Anpassung erforderlich sind. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Planungskonzept
Ziel des städtebaulichen Konzepts ist die Entwicklung eines belebten und überwiegend gewerblich genutzten Gebäudes mit Erhalt des bestehenden Einzelhandels, der durch Büro-, Coworking- und Konferenzflächen sowie durch öffentliche Nutzungen (Gastronomie unter anderem auf einer Dachterrasse, Dienstleistungen, Freizeit) ergänzt wird.
Zur Entwicklung der Vorhabenplanung wurden in den letzten Jahren verschiedene Optionen mit unterschiedlicher Ausprägung insbesondere bezüglich der Höhenentwicklung erarbeitet, geprüft und diskutiert. Nun soll die sogenannte Option 4, die eine dreigeschossige Überbauung des Gebäudeteils längs der Antonsgasse mit einer Verbreiterung auf dem Innendachteil mit einer maximalen Gebäudehöhe von 38,5 Metern vorsieht, umgesetzt werden. Das Konzept beinhaltet den Rückbau des bestehenden Gebäudes an der Cäcilienstraße Nummer 26, an dessen Stelle ein neues Gebäude entstehen soll, welches mit dem in Holzhybridbauweise erweiterten, vorhandenen Baukörper längs der Antonsgasse verbunden wird. Auf diese Weise ergibt sich ein harmonisches Gesamtbild der geplanten Erweiterung. Die Erweiterung längs der Antonsgasse orientiert sich im Wesentlichen an der oberen Kante des im Osten verlaufenden, konvexen Halbovals ("Wal") des Bestandsgebäudes und fügt sich an diesen harmonisch an. Die Erweiterung liegt in der Höhe insgesamt unter 40 Metern und fügt sich rücksichtsvoll in die nähere Umgebung ein.
Durch den Umbau des Bestandsgebäudes werden die Verkaufsflächen des Einzelhandels optimiert und neue Flächen geschaffen, die neuen Nutzungen zugeführt werden können. Durch den geplanten Anbau mit Aufstockung wird zudem eine zusätzliche Fläche von circa 9.000 Quadratmetern geschaffen.
Umweltbelange
Im Rahmen der Anwendung des § 13a Baugesetzbuch ist eine förmliche Umweltprüfung nicht erforderlich. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange und mögliche Minimierung der umweltrelevanten Auswirkungen auf das Plangebiet und seine Umgebung im Verfahren umfassend berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet.
Das Plangebiet ist bereits heute vollständig versiegelt. Dies bleibt durch das Vorhaben unverändert. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem für verschiedene Umweltbelange Gutachten erarbeitet unter anderem zu den Themen Verkehr, Schall und Artenschutz
Hinweis
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
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