Beendete Veröffentlichung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. November 2024
Ziel der Planung ist es, auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes, eine Mischung von Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus vorzusehen.
Informationen zur beendeten Veröffentlichung
Vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 1,6 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Chorweiler, Stadtteil Esch/Auweiler.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Weilerstraße
- im Osten durch eine circa180 Meter parallel geführte Linie zur BAB 57
- im Süden durch die Volkhovener Straße und
- im Westen durch eine circa 75 Meter parallel geführten Linie zur östlichen Begrenzung.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes, eine Mischung von Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus vorzusehen.
Diese Zielsetzung steht in Übereinstimmung mit der Kölner Wohnungspolitik, den Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Städtebaulich trägt der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur nordöstlichen Ortsabrundung von Esch nördlich der Volkhovener Straße bei.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22843
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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