Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. April 2023
Ziel ist es, Wohnen festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Unser Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. März 2023 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 – Arbeitstitel: Venloer Straße/Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich –einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen.