Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. April 2023

Ziel ist es, Wohnen festzusetzen.  

© Stadt Köln

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Unser Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. März 2023 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet  östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 – Arbeitstitel: Venloer Straße/Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich –einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen.

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Weitere Informationen

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