Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an einem Bebauungsplan-Entwurf im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. Oktober 2025
Ziel der Planung ist es, ein gemischtes Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzung zu schaffen. Ebenfalls soll das Quartier um eine Grünfläche und eine Kindertagesstätte ergänzt werden.
Die im Amtsblatt Nummer 35 am 27. August 2025 veröffentlichte Bekanntmachung beinhaltete eine falsche Angabe zur Größe des Plangebiets. Die Bekanntmachung wird hiermit wiederholt (siehe Klapper Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf).
Informationen zur beendeten frühzeitigen Beteiligung
Das Beteiligungsverfahren fand vom 18. September bis 6. Oktober 2025 statt. Das Verfahren haben wir mit einem öffentlichen Aushang, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 6. Oktober 2025 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Rodenkirchen beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Das Aushangplakat und weitere Informationen stellen wir Ihnen weiterhin zur
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel "VEEDL- Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal" durchzuführen.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 2,1 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Stadtteil Raderthal.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch den Raderthalgürtel
- im Nordosten durch die Wohn- und Gewerbenutzungen an der Raderthaler Straße
- im Südosten durch die Brühler Straße
- im Westen durch die bestehenden Wohnsiedlung an der Bliesheimer Straße, Weilerswister Straße, Hausweilerstraße
Anlass und Ziele der Planung
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, auf den Grundstücken an der Brühler Straße 210-212 und Raderthaler Straße 13-23 eine gemischte Quartiersentwicklung zu ermöglichen. Es soll ein urbanes Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzung geschaffen werden. Die geplante Nutzungsmischung sieht zum einen eine vielfältige Wohnstruktur mit verschiedenen Wohnformen vor. Insgesamt sollen circa 240 Wohneinheiten entstehen, von denen 30 Prozent öffentlich gefördert werden. Es soll ebenfalls eine Grünfläche und eine Kindertagesstätte ergänzt werden.
Darüber hinaus sind verschiedene Gewerbenutzungen vorgesehen. Geplant sind Flächen für die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie urbane Produktion. Ergänzt werden soll das durch ein Gesundheitszentrum mit medizinischen Dienstleistungen.
Im Bereich der Nahversorgung und Gastronomie sind Einrichtungen wie ein Supermarkt, eine Drogerie und eine Bäckerei vorgesehen, die den täglichen Bedarf der Bewohner decken und zur Lebensqualität beitragen sollen.
Die für das Planungsvorhaben notwendigen Stellplätze sollen im Wesentlichen in einer Tiefgarage untergebracht werden.
In Nachgang wird der Vorhabenträger ein städtebauliches Konzept für das Plangebiet über ein Qualifizierungsverfahren erarbeiten, auf dessen Basis ein vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt werden soll. Die Anregungen der Bürger*innen können dazu in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht werden
Hinweis
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22834 und 0221 / 221-22800
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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