Beendete Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. Juni 2025
Ziel der Planung ist es, Wohnbauflächen und öffentlich geförderten Mietwohnungsbau festzusetzen.
Informationen zur beendeten Veröffentlichung
Vom 26. Juni bis 29. Juli 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.
Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 664373/02, Arbeitstitel Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd, wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 0,7 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Neustadt/Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Trierer Straße
- im Osten durch die Grenzen der Flurstücke Nummer 619, Nummer 621 und Nummer 623, Flur 34, Gemarkung Köln
- im Süden durch die Moselstraße und
- im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks Nummer 619.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, in dem heute städtebaulich mindergenutzten Bereich im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße östlich der geplanten inneren Erschließung Flächen für Wohnungsbau zu schaffen. Auf dem städtischen Grundstück (Flurstück Nummer 621) soll öffentlich geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden. Südlich angrenzend wird eine Wohnbaufläche festgesetzt, die eine Schließung des Baublocks bis zur Bestandsbebauung an der Moselstraße ermöglicht. Der gesamte öffentliche Raum wird als multifunktional nutzbare Platzfläche geplant und als Bewegungs-, Spiel- und Begegnungsort mit Bäumen gestaltet. Anlieger*innen wird eine Zufahrt zu privaten Kfz-Stellplätzen ermöglicht.
Hinweis:
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-27041
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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