Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. Juni 2025
Ziel der Planung ist es, Wohnbauflächen und öffentlich geförderten Mietwohnungsbau festzusetzen.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 26. Juni bis 29. Juli 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Umweltrelevante Stellungnahmen
Gutachten
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 664373/02, Arbeitstitel Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd, wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 0,7 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Neustadt/Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Trierer Straße
- im Osten durch die Grenzen der Flurstücke Nummer 619, Nummer 621 und Nummer 623, Flur 34, Gemarkung Köln
- im Süden durch die Moselstraße und
- im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks Nummer 619.
Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, in dem heute städtebaulich mindergenutzten Bereich im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße östlich der geplanten inneren Erschließung Flächen für Wohnungsbau zu schaffen. Auf dem städtischen Grundstück (Flurstück Nummer 621) soll öffentlich geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden. Südlich angrenzend wird eine Wohnbaufläche festgesetzt, die eine Schließung des Baublocks bis zur Bestandsbebauung an der Moselstraße ermöglicht. Der gesamte öffentliche Raum wird als multifunktional nutzbare Platzfläche geplant und als Bewegungs-, Spiel- und Begegnungsort mit Bäumen gestaltet. Anlieger*innen wird eine Zufahrt zu privaten Kfz-Stellplätzen ermöglicht.
Hinweis:
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 664373/02 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 26. Juni 2025 bis 29. Juli 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht. Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich:
Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-27041 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Köln, den 20. Mai 2025
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-27041
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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