Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf

Veröffentlicht im Amtsblatt am 14. Februar 2024.

 

Ziel ist es, ein Gewerbegebiet festzusetzen.

Information zur frühzeitige Beteiligung

Das Beteiligungsverfahren fand vom 27. Februar bis 12. März 2024 statt. Das Verfahren haben wir mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 12. März 2024 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld gerichtet werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.

Die Entwürfe der drei Planungsteams können Sie hier einsehen:

Planungskonzept des Planungsteams ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS, Köln mit Urbanegestalt, Köln

© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS, Köln mit Urbane Gestalt, Köln
© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS, Köln mit Urbane Gestalt, Köln
© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS, Köln mit Urbane Gestalt, Köln

Planungskonzept des Planungsteams neutelings riedijk architecten, Rotterdam mit kollektif landscape, Ghent

© neutelings riedijk Architekten, Rotterdam mit kollektif landscape, Ghent
© neutelings riedijk Architekten, Rotterdam mit kollektif landscape, Ghent
© neutelings riedijk Architekten, Rotterdam mit kollektif landscape, Ghent

Planungskonzept des Planungsteams wulf architekten Gmbh, Stuttgart mit Planstatt Senner, Berlin

© Wulf architekten, Berlin / Stuttgart mit Planstatt Senner, Berlin
© Wulf architekten, Berlin / Stuttgart mit Planstatt Senner, Berlin
© Wulf architekten, Berlin / Stuttgart mit Planstatt Senner, Berlin

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31. August 2023 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel "Thyssen-Gelände Oskar-Jäger-Straße in Köln-Ehrenfeld" beschlossen.

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 2,3 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt        

  • im Norden durch die Vogelsanger Straße und die Bahntrasse Köln-Aachen
  • im Osten durch Bestandsbebauung der Lichtstraße 
  • im Süden durch Bestandsbebauung der Lichtstraße
  • im Westen durch die Oskar-Jäger-Straße und das Grundstück Oskar-Jäger-Straße 177.

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, das ehemals industriell-gewerblich genutzte Areal in ein zeitgemäßes Quartier mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen zu entwickeln. Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (als zweiphasiges Gutachterverfahren) wird ein städtebauliches Planungskonzept für das Areal entwickelt.  

Hinweis zu Umweltbelangen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26205

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail