Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Januar 2025

Ziel der Planung ist es, neben der Festsetzung von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungen, einen kleinflächigen Einzelhandel/Nahversorger und andere Nutzungen zu integrieren, neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch Parkplätze für in der Umgebung Wohnenden (Quartiersgarage) zu schaffen, eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather Straße herzustellen sowie eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen.

 

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 23. Januar bis 7. Februar 2025 können Sie Einsicht in das Planungskonzeptes nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern. 

Einsichtnahme 

Die Pläne stellen wir Ihnen über einen Aushang des städtebaulichen Planungskonzeptes im Ladenlokal 5, Stadthaus Deutz, sowie auf dieser Seite zur Verfügung.  

Stellungnahme 

Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben, das wir Ihnen ab 23. Januar 2025 hier zur Verfügung stellen.

Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 

Oder richten Sie Ihre Stellungnahme an: 

Stadtplanungsamt
Stadthaus Deutz – Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Beschreibung des Plangebiets

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld im gleichnamigen Stadtbezirk und ist circa 0,8 Hektar groß. Es wird im Norden begrenzt durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch die gemischt genutzte Bebauung (unter anderem Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Hackländerstraße.

Das Plangebiet selbst ist derzeit durch gewerbliche Nutzungen und große Parkplatz-flächen geprägt und vollständig versiegelt. Aktuell ist das Grundstück mit einem Mix aus eingeschossigen Gewerbehallen sowie einem drei-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus bebaut. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich neben Wohnnutzungen auch gewerbliche Nutzungen und eine Kindertagesstätte. Entlang der Subbelrather Straße ist die Blockrandbebauung prägend, hier finden sich zwei- bis fünfgeschossige Gebäude, wobei die Viergeschossigkeit überwiegt. 

Das Plangebiet ist im Bestand vollständig erschlossen und über die Subbelrather Straße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden. Die nächstgelegene Haltestelle für Stadtbahnen "Leyendeckerstraße" (Linien 3 und 4) ist fußläufig circa 400 Meter entfernt. Die Bushaltestelle Takustraße (Buslinien 141 und 143) liegt direkt am Plangebiet auf der Subbelrather Straße (Ecke Hackländerstraße).  

Anlass und Ziel der Planung

Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Planungshoheit grundsätzlich das Recht, Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Absatz 3 Baugesetzbuch). Die Sicherstellung einer ausreichenden Wohnraumversorgung der Bevölkerung mit den Mitteln des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gehört dazu. 

Um auch an dieser Stelle den dringend benötigten Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen im Stadtgebiet Rechnung tragen zu können, wird für das Plangebiet ein Bauleitplanverfahren eingeleitet. Ziel der Planung ist, Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen.

Aushangplakat
PDF, 3139 kb

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der gemischt genutzten Bebauung (u. a. Kindertageseinrichtung) entlang der Marienstraße, östlich der Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, südlich der Subbelrather Straße und westlich durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße in Köln-Ehrenfeld aufzustellen. Ziel soll es sein, dort Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen.    

Das circa 0,8 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld. 

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet, wird derzeit gewerblich genutzt und ist zusätzlich durch große Parkplatzflächen vollständig versiegelt.

Ziel der Planung ist es, neben der Festsetzung von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungen, einen kleinflächigen Einzelhandel/Nahversorger und andere Nutzungen zu integrieren, neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Parkraum auch Parkplätze für in der Umgebung Wohnenden (Quartiersgarage) zu schaffen, eine öffentliche Durchwegung zwischen Marienstraße und Subbelrather Straße herzustellen sowie eine klimaneutrale und klimaangepasste Bebauung sicherzustellen.  

Hinweis

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4  BauGB aufgestellt.  

Beteiligungsmöglichkeiten

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum vom 23. Januar 2025 bis 7. Februar 2025 einschließlich auf der Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln informieren und sich innerhalb des angegebenen Zeitraums insbesondere auf der angegebenen Internetseite, per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de, schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln oder per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450 zur Planung äußern.

Ergänzend wird das städtebauliche Planungskonzept im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zur Einsichtnahme ausgehangen. Die Aushänge im Ladenlokal sind von außen einsehbar.

Inhaltliche Auskünfte können beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-30183, vom 3. bis 7. Februar 2025 unter der Telefonnummer 0221 / 221 - 27141,  oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de eingeholt werden.

Weitere Informationen

Aufstellungsbeschluss

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-30183, vom 3. bis 7. Februar 2025 Telefon 0221 / 221-27141

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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