Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Veröffentlicht im Amtsblatt am 28. August 2024
Ziel war es, Wohnbebauung, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 unter anderem beschlossen, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 27. Oktober 2022 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Westen durch Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (unter anderem Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße – Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Das circa 0,8 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet derzeit gewerblich genutzt und zusätzlich durch große Parkplatzflächen vollständig versiegelt, sollte u.a. durch einen neuen Gebäudekomplex revitalisiert werden.
Ziel der Planung war es, das Plangebiet durch den Neubau von Wohnungen, Einzelhandel und einer Hotelnutzung städtebaulich neu zu ordnen. Aufgrund aktueller veränderter Rahmenbedingungen ist die Vorhabenträgerin nicht mehr bereit und in der Lage das Vorhaben umzusetzen. Die Stadtverwaltung wurde daraufhin gebeten, das Bauleitplanverfahren einzustellen.