Einleitung eines vorhabenbezogen Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. August 2023
Ziel ist es, die Umnutzung eines Bürogebäudes in ein gemischt genutztes Gebäude mit Wohnungen und gewerblichen Nutzungen festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Juni beschlossen, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Flurstück 1249, Flur 64, Gemarkung Kriel (4961) festzusetzen.