Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses für einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (Aufhebung)
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. Juli 2025
Ziel der Planung ist es, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nummer 67447/17 aufzuheben.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 26. Juni bis 30. Juli 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 67447/17 für das Gebiet zwischen Cäcilienstraße, Ostgrenze Hohe Straße, Sternengasse und Nord-Süd-Fahrt — Arbeitstitel: Sternengasse, Neuköllner Straße, Cäcilienstraße und Hohe Straße in Köln-Altstadt/Süd — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einzuleiten.
Das ca. 2,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Altstadt-Süd. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan, der dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügt ist.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 67447/17 setzt zeichnerisch zwei Kerngebiete (MK) fest, die sich hinsichtlich der festgesetzten Geschossflächenzahl (GFZ) unterscheiden. Im westlichen MK ist eine GFZ von 3,0 festgesetzt, im östlichen MK eine GFZ von 2,4. Eine GRZ ist nicht festgesetzt. Für beide Baugebiete ist eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Darüber hinaus ist das Maß der baulichen Nutzung für abgegrenzte Teilbereiche über die maximal zulässige Anzahl an Vollgeschossen (I bis XIII) festgesetzt. Im östlichen MK ist eine Tiefgaragenumgrenzung einschließlich Ein- und Ausfahrten festgesetzt. Die umgebenden Straßenflächen sind als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.
Ziel der Planung ist es, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 67447/17 aufzuheben. Nach derzeitigem Planungsrecht kann, in prominenter Lage an der Kreuzung der Cäcilienstraße mit der Nord-Süd-Fahrt, nur ein eingeschossiges Gebäude errichtet werden. Dies entspricht nicht mehr den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt. Nach Aufhebung des Bebauungsplans wären bauliche Entwicklungen nach § 34 BauGB (Innenbereich) genehmigungsfähig, soweit sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Dadurch wird eine zeitgemäße und der Innenstadt entsprechende bauliche Entwicklung des Standorts zu ermöglicht. Die Städtebauliche Qualität möglicher zukünftiger Vorhaben kann über die Durchführung von Qualifizierungsverfahren gesichert werden.
Hinweis
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgehoben.
Beteiligungsmöglichkeiten
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der Veröffentlichung, welche im Zeitraum vom 26. Juni 2025 bis 30. Juli 2025 einschließlich auf der Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln stattfindet, informieren und sich innerhalb des angegebenen Zeitraums insbesondere auf der angegebenen Internetseite, per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de, schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, oder per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450 zur Planung äußern.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich:
Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr.
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-33112 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Köln, den 7. Juli 2025
Die Oberbürgermeisterin
gezeichnet Henriette Reker
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33112
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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