Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über die Aufstellung Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. August 2025
Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten auszuschließen, um die Wohn- und Arbeitsqualität, das städtebauliche Gefüge und den Baumbestand zu sichern. Werbeanlagen sollen reglementiert werden.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet westlich der Hohe Straße, nördlich der Sternengasse, östlich der Neuköllner Straße und südlich der Cäcilienstraße – Arbeitstitel: Sternengasse in Köln-Altstadt/Süd – aufzustellen mit dem Ziel, Vergnügungsstätten auszuschließen, Werbeanlagen zu reglementieren und Baumstandorte zu sichern.
Das circa 2,1 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Altstadt/Süd.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten auszuschließen, um die Wohn- und Arbeitsqualität sowie das städtebauliche Gefüge zu sichern. Des Weiteren ist eine angemessene Reglementierung von Werbeanlagen erforderlich, um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Nicht zuletzt soll wertvoller Baumbestand im Geltungsbereich durch entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan gesichert werden. Zudem ist im weiteren Verfahren zu prüfen, ob ergänzend Regelungen zu (großflächigem) Einzelhandel sowie zur Höhenentwicklung getroffen werden müssen.
Hinweis
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.