Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. August 2025

Ziel der Änderung war es, die bestehende Siedlung in ihrer gewachsenen Struktur städtebaulich sinnvoll zu sichern und im Bereich der zum Teil sehr großen Grundstücke eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. 

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen,  den am 29. Juli 2003 vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten und am 11. August 2003 im Amtsblatt bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet zwischen Humboldtstraße, Siemensstraße, Einsteinstraße, südlich der Realschule, Planckstraße, Siemensstraße, Ohmstraße, Alfred-Nobel-Straße, Röntgenstraße bis zum Fußweg nördlich Hausnummer 3, Fußweg, Im Porzer Feld bis nördliche Grundstücksgrenze Im Porzer Feld 12 bis 18, südliche Grundstücksgrenze Ohmstraße 42, Ohmstraße und Voltastraße in Köln-Porz – Arbeitstitel: "Siedlung Helmholtzstraße" in Köln-Porz – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben. 

Das circa15,5 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Porz.

 

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung

Damaliges Ziel der Planung war es, die bestehende Siedlung in ihrer gewachsenen Struktur städtebaulich sinnvoll zu sichern und im Bereich der zum Teil sehr großen Grundstücke eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen.

Durch einen städtebaulichen Vertrag sowie den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 75395/02, der das Plangebiet flankiert, hat sich das Plangebiet so entwickelt, dass eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens städtebaulich nicht notwendig ist.          

Eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf der planungsrechtlichen Grundlage nach § 34 BauGB gewährleistet ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Absatz 3 BauGB gegenwärtig nicht. Aus den vorgenannten Gründen wurde dieser Aufstellungsbeschluss aufgehoben.    

Aufhebungsbeschluss

Kontakt

Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt