Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses für einen Bebauungsplan
Ziel ist die Planung ist es, eine öffentliche Grünfläche festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet innerhalb des Äußeren Grüngürtels zwischen der Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz – Arbeitstitel: Sicherung Gleueler Wiesen in Köln-Sülz – aufzustellen mit dem Ziel, eine öffentliche Grünfläche festzusetzen.
Das circa 10 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Lindenthal, Stadtteil Sülz.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, derzeit durch den geltenden Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz – beplant, setzt im westlichen Bereich des Geltungsbereichs, auf der sogenannten Gleueler Wiese innerhalb des Äußeren Grüngürtels, neben ein Funktionsgebäude sowie drei Großspielfelder daran anschließend eine Grünfläche mit vier Kleinspielfeldern fest. Beim gegenwärtigen Bestand handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche, den sogenannten Gleueler Wiesen.