Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Änderung eines Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. Januar 2025

Ziel der Planung ist es, eine Fläche für Vergnügungsstätten, die Musik und Tanzveranstaltungen anbieten (sogenannte Clubs), festzusetzen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 unter anderem beschlossen, den Plangeltungsbereich des am 1. Juni 2023 gefassten und am 23. August 2023 im Amtsblatt bekannt gemachten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld – um die Gebiete südlich des Clubs "Sonic Ballroom", westlich und östlich der Schönsteinstraße sowie nördlich des Clubs "artheater" zu erweitern und den Arbeitstitel zu ändern in "Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel" in Köln-Ehrenfeld.  

Das circa 15 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld.

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet ist derzeit durch Wohn- sowie gewerbliche Nutzungen und Club-affine Bereiche geprägt. Ziel der Planung ist es, ein urbanes Gebiet und Sondergebiete zur Sicherung von Vergnügungsstätten, die Musik und Tanzveranstaltungen anbieten (sogenannte Clubs), festzusetzen.

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