Die bestehenden Clubs sollen planungsrechtlich vor weiterern Verdrängungsmechanismen geschützt werden.

Verfahrensstand

beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. März 2026

Für das Verfahren zur Änderung des Fläcehnnutzungsplans haben wir vom 18. März bis 10. April 2026 über unsere Beteiligungsplatttform Bauleitplanung Online die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Unser Planungskonzept konnten die interessierten Bürger*innen online auf der Plattform sowie auf einem öffentlichen Aushang einsehen.

Wie geht es weiter?

Die aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen der Bürger*innen werden in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beraten und eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und fasst auf dieser Grundlage den Vorgabenbeschluss zur weiteren Ausarbeitung des Bauleitplan-Entwurfs. 

Projekt

Geltungsbereich 254. Flächennutzungsplanänderung "Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel" in Köln-Ehrenfeld© Stadt Köln

Lage des Plangebiets

Der circa 16 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Subbelrather Straße (im nördlichen Teilbereich) und durch die Bahntrasse (im südlichen Teilbereich),
  • im Osten durch den Ehrenfeldgürtel (im nördlichen Teilbereich) und durch den Grünen Weg (im südlichen Teilbereich),
  • im Süden durch die Bahntrasse (im nördlichen Teilbereich) und durch die Lichtstraße (im südlichen Teilbereich), und
  • im Westen durch die Schönsteinstraße (im nördlichen Teilbereich) und durch die Oskar-Jäger-Straße (im südlichen Teilbereich).

Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist es, die bestehenden Clubs planungsrechtlich vor weiterern Verdrängungsmechanismen zu schützen.

Chronologie

 

  • 5. Dezember 2024 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
  • 18. März bis 10. April 2026 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-23733

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail

Auskunft zum Bebauungsplanverfahren