Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. März 2026

Ziel der Planung ist es, die bestehenden Clubs planungsrechtlich vor weiterern Verdrängungsmechanismen zu schützen.

Frühzeitige Beteiligung vom 18. März bis 10. April 2026

Einsichtnahme in das Planungskonzept

Wir führen das frühzeitige Beteiligungsverfahren wie folgt durch:

Stellungnahme 

Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie gerne über die Schaltfläche "Reden Sie mit" auf unserer Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online abgeben. Ihre Stellungnahme wird weitergeleitet an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld.

Oder richten Sie Ihre Stellungnahme an: 

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld
Volker Spelthann
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Str. 419 - 421
50825 Köln

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 

© Stadt Köln

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 unter anderem beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts für das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld durchzuführen.

Um die planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für diesen Bereich erforderlich. 

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der circa 16 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Subbelrather Straße (im nördlichen Teilbereich) und durch die Bahntrasse (im südlichen Teilbereich),
  • im Osten durch den Ehrenfeldgürtel (im nördlichen Teilbereich) und durch den Grünen Weg (im südlichen Teilbereich),
  • im Süden durch die Bahntrasse (im nördlichen Teilbereich) und durch die Lichtstraße (im südlichen Teilbereich), und
  • im Westen durch die Schönsteinstraße (im nördlichen Teilbereich) und durch die Oskar-Jäger-Straße (im südlichen Teilbereich).

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, die bestehenden Clubs planungsrechtlich vor weiteren Verdrängungsmechanismen zu schützen. Dafür sollen die Bereiche mit den bestehenden Clubs im Flächennutzungsplan als Mischfläche (M) dargestellt werden. Wegen der fortgeschrittenen Planung des Thyssen Geländes (Oskar-Jäger-Straße) wird dieses als Gewerbegebiet (GE) dargestellt.

Derzeit stellt der Flächennutzungsplan innerhalb des Änderungsbereiches eine Wohnbaufläche und Grünfläche im Norden, sowie im Süd-Westen eine Gewerbefläche wie auch eine Industriefläche dar. Getrennt werden beide Bereiche durch eine Fläche für Bahnanlagen. Im nördlichen Bereich sind die Signets der Post, der Kindertageseinrichtung sowie der Jugendeinrichtung und auch das Signet der Grünfläche.

Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung. Daher soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, wodurch diese Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird. Die angestrebte Neuordnung soll die Durchmischung des Areals mit kulturellen, gastronomischen Nutzungen ergänzen und einen Beitrag zur Ehrenfelder Vielfältigkeit leisten, ohne sensible Nutzungen vorzusehen.

Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss, Dezember 2024
Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt