Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. August 2025

Ziel der Änderung war es, Wohnungen und einen Fußwege zwischen dem Kindergarten Käulchensweg und der Grundschule am Schulpfad zu bauen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, den am 16. Oktober 2003 gefassten und am 19. November 2003 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren für das Gebiet zwischen der Grundstücke Salmstraße 24 bis 36 samt Hinterland, Salmstraße 70 bis 78 a und Salmstraße 41 bis 67 sowie das Hinterland der Grundstücke Auf dem Sandberg 43 bis 49 in Köln-Poll – Arbeitstitel: Salmstraße in Köln-Poll nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.

Das circa 2,4 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Poll.

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der ursprünglichen Planung unter dem Arbeitstitel: "Salmstaße in Köln-Poll" war unter anderem die Ermöglichung einer zwei- bis dreigeschossigen Wohnbebauung auf der Westseite der Salmstraße, die inzwischen auf Grundlage von § 34 BauGB errichtet wurde. Weitere Ziele waren die mindergenutzen beziehungsweise unbebauten östlich der Salmstraße gelegenen Grundstücke im Sinne der Rahmenplanung Poll zu entwickeln. Ebenso sollte eine fußläufige Verbindung zwischen dem Kindergarten Käulchensweg und der Grundschule am Schulpfad hergestellt werden.

Die Einbeziehung privater Wohngrundstücke mit tiefen, dauerhaft entwicklungsfähigen Gartenbereichen in die Planung führte aufgrund unterschiedlicher privater Partikularinteressen nicht zu einem Konsens. Daher konnten über den Aufstellungsbeschluss hinaus keine weiteren formellen Planungsfortschritte erzielt werden.    

Mit der Genehmigung nach § 34 BauGB und Realisierung des Wohnbauvorhabens Salmstraße 70-72 ist das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren jedoch obsolet geworden. Aus den vorgenannten Gründen wurde dieser Aufstellungsbeschluss aufgehoben. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist auf der planungsrechtlichen Grundlage nach § 34 BauGB gewährleistet – ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Absatz 3 BauGB besteht gegenwärtig nicht.

Aufhebungsbeschluss

Kontakt

Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt