Aufhebung eines Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. April 2026
Ziel war es, ein Wohngebäude mit untergeordneter Einzelhandels- und Gewerbenutzung festzusetzen
Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17. März 2026 unter anderem beschlossen, den nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB gefassten Einleitungsbeschluss für das Gebiet der Flurstücke 739, 180/4, 740 sowie Teilen von Flurstück 1325 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf – Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal – mit dem Ziel, ein Wohngebäude mit untergeordneter Einzelhandels- und Gewerbenutzung festzusetzen aufzuheben und das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren einzustellen.