Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. Januar 2019
Ziel der Planung ist es, Grundstücke für einen Schulstandort planungsrechtlich zu sichern.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pfälzischen Ring und Legienstraße und den Hinterlandgrundstücken an der Ferdinandstraße und der Edith-Stein-Straße - Arbeitstitel: Pfälzischer Ring 100 in Köln-Mülheim - aufzustellen mit dem Ziel, Grundstücke für einen Schulstandort planungsrechtlich zu sichern.
Information zum Verfahren
Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.
Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen wurden in der Zeit vom 17. bis 30. Januar 2019 beim Stadtplanungsamt zur Einsichtnahme bereit gestellt. In dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung abgegeben werden.
Auskunft
Stadtplanungsamt: Adresse und ÖffnungszeitenTelefon 0221 / 221-22854