Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Veröffentlicht im Amtsblatt am 28. Oktober 2020
Ziel ist es, den Neubau der städtischen Sporthalle sowie die Umstrukturierung des Sportparkes planungsrechtlich zu sichern.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. September 2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
- basierend auf dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln - Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz vom 3. Dezember 2015, die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens durch die Aufstellung von Teilbebauungsplänen, die das Gesamtplangebiet in teilräumliche Abschnitte einteilen;
- nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Teilbebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Südstadion im Westen, der Vorgebirgstraße im Norden, der Vorgebirgstraße im Osten und der Straße am Vorgebirgstor im Süden in Köln-Zollstock aufzustellen mit dem Ziel, den Neubau der städtischen Sporthalle sowie die Umstrukturierung des Sportparkes planungsrechtlich zu sichern.
Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Sportpark Süd