Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen

Veröffentlicht im Amtsblatt am 28. Oktober 2020

Ziel ist es, den Neubau der städtischen Sporthalle sowie die Umstrukturierung des Sportparkes planungsrechtlich zu sichern.

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. September 2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

  1. basierend auf dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln - Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz vom 3. Dezember 2015, die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens durch die Aufstellung von Teilbebauungsplänen, die das Gesamtplangebiet in teilräumliche Abschnitte einteilen;
  2. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Teilbebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Südstadion im Westen, der Vorgebirgstraße im Norden, der Vorgebirgstraße im Osten und der Straße am Vorgebirgstor im Süden in Köln-Zollstock aufzustellen mit dem Ziel, den Neubau der städtischen Sporthalle sowie die Umstrukturierung des Sportparkes planungsrechtlich zu sichern.

Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Sportpark Süd

Weitere Information

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