Inkrafttreten einer Aufhebung eines Fluchtlinienplans gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt vom 12. August 2009

 

Beschluss des Rates

Der Rat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666/Systematische Sammlung aller geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung des Fluchtlinienplans Nummer 4009 Blatt 2 gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch für das Gebiet zwischen Parkgürtel, tiefer gelegte Schnellstraße K 4, Wöhlerstraße, Nußbaumerstraße und Ottostraße in Neuehrenfeld.

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