Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. August 2025

Ziel der Änderung war es, die Fläche einer höherwertigen und intensiveren gewerblichen Nutzung zuzuführen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 unter anderem beschlossen, den am 24. März 1992 durch den Rat gefassten und am 6. April 1992 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63450/03 (63450/03-00-02) für das Gebiet zwischen Stolberger Straße, Oskar Jäger-Straße, Melatengürtel, Scheidtweilerstraße und KVB-Betriebshof – Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße 2. Änderung in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.  

Das circa 10 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt in den Stadtbezirken Köln-Lindenthal und Köln-Ehrenfeld, Stadtteile Braunsfeld und Ehrenfeld. 

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung  

Zu Beginn des Jahres 1992 hat der Rat einen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63450/03 in Köln Braunsfeld/Ehrenfeld mit dem Ziel gefasst, den Bereich Stolberger Straße, Oskar-Jäger-Straße, Melatengürtel und Scheidtweilerstraße einer höherwertigen und intensiveren gewerblichen Nutzung zuzuführen. Der Anlass hierzu war, die seinerzeit geplanten Erweiterungen eines ansässigen Automobilbetriebes an der Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel zu ermöglichen und planungsrechtlich zu sichern. Dennoch sind auf der Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans Nummer 63450/03 in den Jahren 1994/1995 Abriss-/Baugenehmigungen und Befreiungen positiv beschieden und erteilt worden. Die geplanten Erweiterungsbauten sind auf dieser Grundlage realisiert worden.    

Die geplante 2. Änderung wurde seither nicht weiterverfolgt und weitere Planungsschritte nicht erzielt worden. Aus den vorgenannten Gründen wird dieser Aufstellungsbeschluss aufgehoben.

Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch die rechtsgültigen Bebauungspläne 63450/03, 63454/02 (VEP) und den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Green Campus Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel" gewährleistet.

Aufhebungsbeschluss

Kontakt

Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt