Beendete Veröffentlichung der 235. Änderung des Flächennutzungsplanes

Veröffentlicht im Amtsblatt am 30. Oktober 2024

Ziel ist es, Flächen für Wohnungen, öffentliche Grünflächen, eine Schule, eine Kindertagesstätte und Einzelhandel zu schaffen.

Informationen zu beendeten Veröffentlichung

Vom 7. Oktober bis 9. Dezember 2024 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der circa 6,7 Hektar  große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Porz, Stadtteil Porz-Urbach.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:

  • im Norden durch die Schubertstraße und den Friedhofsparkplatz
  • im Osten durch die Friedhofserweiterungsfläche
  • im Süden durch die Kennedystraße
  • im Westen durch die Straße Im Falkenhorst. 

 

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnraum (circa 200 - 210 neue Wohneinheiten) sowie die Sicherung des Freiraumangebots, da es im Einzugsbereich des Stadtteiles Porz-Urbach gilt, die Wohnfunktion und das wohnortnahe Freiraumangebot langfristig zu stärken. Darüber hinaus soll die vom Rat der Stadt Köln priorisierte Schulbaumaßnahme, der Neubau einer weiterführenden Schule, auf dem südlichen Teilbereich des Plangebietes planungsrechtlich gesichert und entwickelt werden. Es ist zudem eine Kindertageseinrichtung geplant, die den Kinderbetreuungsbedarf aus den neuen Wohngebieten decken und zusätzliche Kapazitäten schaffen soll.

Aufgrund der Lage am nördlichen Ortsrand von Porz-Urbach im Übergang zum Friedhof und der unvollendeten Siedlungsstruktur des Stadtteils Urbach westlich des Friedhofs eignet sich das Areal für eine städtebauliche Betrachtung in einem größeren Zusammenhang. Eine geordnete Siedlungs- und Ortsrandarrondierung im Osten von Eil und im Norden von Urbach ist städtebauliches Ziel, sodass die Entwicklung der im Stadtentwicklungskonzept (STEK) Wohnen identifizierten Potentialfläche "Östlich Im Falkenhorst" in Zusammenhang mit einer weiteren Fläche nördlich des Friedhofs Leidenhausen mit dem Arbeitstitel "Leidenhausener Straße" steht.

Der geltende Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich im Wesentlichen als Grünfläche dar. Die Planung des Wohngebietes und des Schulstandortes ist aus der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) nicht zu entwickeln.

Mit der Darstellung als Wohnbaufläche und Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule im Flächennutzungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung zur Realisierung der Wohnbebauung und der zukünftigen Realisierung des Schulstandortes im Plangebiet geschaffen.  

 

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-35784

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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