Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses

Veröffentlicht im Amtsblatt am 4. Dezember 2024

Ziel ist es, großflächigen Einzelhandel zu verhindern.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2024 beschlossen, den am 16. Februar 1987 durch den Rat gefassten und am 3. März 1987 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 65430/10 für das Gebiet zwischen Paul-Schallück-Straße, Nordostgrenze der Flurstücke 4/5, und 4/20 sowie Südostgrenze der Flurstücke 800, 799 und 798, alle Flur 56 der Gemarkung Köln-Rondorf, Weißhausstraße und Luxemburger Straße – Arbeitstitel: Nördlich Weißhausstraße in Köln-Sülz – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.  

Das circa 3,1 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Lindenthal, Stadtteil Sülz. 

Anlass und Ziele der Planung  

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes 65430/10 ist deckungsgleich mit dem darunterliegenden rechtsgültigen Bebauungsplan 65430/07 vom 22. November 1976. Mit dem Aufstellungsbeschluss sollte großflächiger Einzelhandel verhindert werden. Da dieser Aufstellungsbeschluss inzwischen 37 Jahre alt ist und die damaligen Planungsziele nicht weiterverfolgt wurden, wird dieser Aufstellungsbeschluss aus den vorgenannten Gründen aufgehoben.

Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nummer 65430/07 weiterhin gewährleistet.

Aufhebungsbeschluss

Kontakt

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