Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an einem Bebauungsplan-Entwurf im beschleunigten Verfahren
Ziel der Planung ist, Wohnraum, gemischte Nutzungen im Erschgeschoss sowie einen Spielplatz zu schaffen.
Informationen zur beendeten frühzeitigen Beteiligung im beschleunigten Verfahren
Das Beteiligungsverfahren fand vom 13. bis 28. Februar 2025 statt. Das Verfahren haben wir mit einem öffentlichen Aushang, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 28. Februar 2025 an die Bezirksbürgermeistern des Stadtbezirkes Lindenthal gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Lindenthal beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Das Aushangplakat und stellen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel "Nördlich Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld" gefasst.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 1 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Lindenthal, Stadtteil Braunsfeld.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden und Osten durch gewerbliche Flächen
- im Süden durch die Wohnbebauung an der Stolberger Straße 194 – 196 und
- im Westen durch die HGK-Bahntrasse.
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet ist mit Ausnahme eines Nebengebäudes an der südwestlichen Grundstücksgrenze unbebaut. Es wird als Fläche für Lagerplätze und Kfz-Stellplätze genutzt.
Ziel der Planung ist die Errichtung von insgesamt fünf Gebäuden mit maximal 108 Wohneinheiten und teilweise gemischten Nutzungen in den Erdgeschossen. Die Fläche im Bereich des künftigen Hybridparks soll als Spielplatz gesichert werden.
Hinweis zu Umweltbelange
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-31922
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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