Einleitungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahen
Veröffentlicht im Amtsblatt am 20. November 2024
Ziel der Planung ist es, den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Dienstleitungs-, Freizeitangeboten, einem medizinischen Versorgungszentrum und Spielplatz zu ermöglichen.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2024 unter anderem beschlossen, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für das Gebiet südwestlich des Athener Rings, nördlich der Florenzer Straße (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2034) in Köln-Chorweiler – Arbeitstitel "Lyoner Passage" in Köln-Chorweiler – einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten und die nordöstlich angrenzende städtische Fläche (Gemarkung Longerich, Flur 94, Flurstück 2035) in das Verfahren nach § 12 Absatz 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzunehmen mit dem Ziel, die derzeitige Nutzung als öffentliche Grün- und Spielfläche planungsrechtlich zu sichern.
Das circa 0,8 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Chorweiler.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, derzeit von der Deutschen Post DHL Group als Zustellstützpunkt und Postbankfiliale genutzt, ist nahezu komplett versiegelt. Das Bestandsgebäude ist zur Lyoner Passage bzw. Florenzer Straße eingeschossig und zum Athener Ring zweigeschossig ausgestaltet.
Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses zu ermöglichen. Das Vorhaben umfasst neben Wohnnutzungen auch nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe, Dienstleistungs- und Freizeitangebote sowie ein medizinisches Versorgungszentrum. Hierzu soll im weiteren Verfahren eine Qualifizierung des Neubauvorhabens in Form eines Wettbewerbs erfolgen. Zudem soll der Spielplatz auf dem nordöstlich angrenzenden Flurstück planungsrechtlich gesichert werden.
Hinweis
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
In einer Abendveranstaltung, die zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird, werden wir die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren.