Wir möchten die historisch wertvollen Siedlungen im Plangebiet und deren Vorgärten als prägende städtebauliche Elemente schützen.
Verfahrensstand
Aufstellung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 17. Juni 2026
Für den Bebauungsplan hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 7. Mai 2026 einen Aufstellungsbeschluss gefasst.
Lage des Plangebiets
Das circa 14 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Nippes. Der räumliche Geltungsbereich liegt in etwa zwischen
- Nordstraße
- Niehler Straße
- Florastraße
- Scharnhorststraße
- Neusser Straße
- sowie der Yorckstraße
Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen, um der weiteren Umnutzung der wichtigen stadtbildprägenden Vorgärten entgegenzuwirken und um eine positive Entwicklung zu einer weitgehend durchgängig begrünten Vorgartenzone in den betroffenen Gebieten zu erreichen.
Das Plangebiet ist geprägt durch die gewachsene Struktur der gründerzeitlichen Blockrandbebauung, durch deren Gestalt sowie die klare städtebauliche Aufteilung in Verkehrsfläche, Bebauung und den dazwischen liegenden Bereich der Vorgärten (Vorgartenzone). Unter den gründerzeitlichen Bauten befinden sich zudem viele Baudenkmäler.
Chronologie
- 7. Mai 2026 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
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