Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. April 2025

Ziel der Planung war es, insgesamt 21 Wohneinheiten festzusetzen und erforderliche Stellplätze sowie eine private Spielfläche für Kleinkinder im Innenhof auszuweisen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2025 unter anderem beschlossen, den gefassten Einleitungsbeschluss vom 11. Juni 2012 für das Gebiet zwischen der Bundesstraße 55a im Norden, der Abfahrt der Bundesstraße 55a zum Pfälzischen Ring im Osten, Deutz-Mülheimer Straße im Westen und nördlich des Pfälzischen Ringes in Köln-Deutz —Arbeitstitel: "Koelnmesse/Messeverwaltung" in Köln-Deutz— aufzuheben.  

Das circa 1,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Deutz. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan, der dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügt ist.

  Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Anlass und Ziele der Planung  

Das Plangebiet befindet sich im Norden des Stadtteils Deutz zwischen der Deutz-Mülheimer Straße, den Abfahrten der Zoobrücke / B55a beziehungsweise dem Messkreisel. Im Süden des Plangebietes befindet sich das sogenannte "Messehochhaus 2". Dabei handelt es sich um ein 9- bis 10-geschossiges Bestandsgebäude, welches in den 1970er Jahren errichtet worden ist. Dieses Gebäude wird in der vorhandenen Form zukünftig nicht mehr benötigt. Die weiteren Flächen werden heute überwiegend als (Messe-)Parkplatz genutzt. Die Bemühungen, den Bereich um die Deutz-Mülheimer Straße 30 zu entwickeln, gehen auf das Jahr 2012 zurück. Die damalige Vorhabenträgerin Koelnmesse hatte damals die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (BauGB) bei der Verwaltung beantragt, mit dem Ziel, Sondergebiet für die Messeverwaltung und messenahe Dienstleister sowie ein Parkhaus festzusetzen.  

Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wurde im Zusammenhang mit diesem Einleitungsbeschluss vom 11. November 2012 Arbeitstitel "Koelnmesse/Messeverwaltung in Köln-Deutz " ein Qualifizierungsverfahren durch die damalige Vorhabenträgerin durchgeführt und in einem intensiven Prozess mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln abgestimmt. Zwischenzeitlich hat die Koelnmesse sich dazu entschieden, die neue Firmenzentrale innerhalb des Messegeländes zu realisieren und die Flächen im Geltungsbereich an die Flossbach von Storch AG veräußert, sodass die Planung von Seiten der Koelnmesse nicht weiterverfolgt wird und der Einleitungsbeschluss aus dem Jahre 2012 aufgehoben werden kann.

Aufhebungsbeschluss, 6. Februar 2025

Weitere Informationen

Auskunft erhalten Sie beim Stadtplanungsamt