Wir planen, das jetzt schon als Kleingartenanlage genutzte Gebiet mit einem Bebauungsplan für diese Nutzungsart zu sichern.

Verfahrensstand

Aufstellung eines Bebauungsplan-Entwurfs 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. April 2026

Für den Bebauungsplan hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 17. März 2026 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. 

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit hat gleichzeitig  die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach  § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches nach Modell 1 beschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald der Termin feststeht.

Projekt

Geltungsbereich des Bebauungsplans Kleingärten östlich Maarweg in Köln-Ehrenfeld© Stadt Köln

Lage des Plangebietes

Das circa einen Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld. Das Gebiet ist in etwa begrenzt

  • nördlich durch die Straße Am Alten Güterbahnhof,
  • östlich durch den Maarweg und
  • südlich durch die Vogelsanger Straße.

Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist die Stärkung der Kleingartennutzung und die planungsrechtliche Sicherung der Kleingartenanlage über einen Bebauungsplan.  

Chronologie

  • 17. März 2026 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-25723

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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