Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Mai 2017
Ziel ist es, eine weitere Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Bezirkszentrums durch eine zunehmende Konzentration von Vergnügungsstätten auszuschließen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. März 2017 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2b Baugesetzbuch (BauGB) für einen Teil des Bezirkszentrums Kalk südlich der Kalker Hauptstraße (Hausnummern 64 bis 76), der westlichen Bebauung Trimbornstraße (Hausnummern 2 bis 36) nördlich Dillenburger Straße (Hausnummern 1 bis 11), und westlich Robertstraße in Köln-Kalk - Arbeitstitel: "Kalk Post" in Köln-Kalk - aufzustellen mit dem Ziel, eine weitere Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Bezirkszentrums durch eine zunehmende Konzentration von Vergnügungsstätten auszuschließen.