Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Mai 2017

Ziel ist es, eine weitere Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Bezirkszentrums durch eine zunehmende Konzentration von Vergnügungsstätten auszuschließen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. März 2017 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2b Baugesetzbuch (BauGB) für einen Teil des Bezirkszentrums Kalk südlich der Kalker Hauptstraße (Hausnummern 64 bis 76), der westlichen Bebauung Trimbornstraße (Hausnummern 2 bis 36) nördlich Dillenburger Straße (Hausnummern 1 bis 11), und westlich Robertstraße in Köln-Kalk - Arbeitstitel: "Kalk Post" in Köln-Kalk - aufzustellen mit dem Ziel, eine weitere Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Bezirkszentrums durch eine zunehmende Konzentration von Vergnügungsstätten auszuschließen.

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