Einleitung der vereinfachten Änderung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. Januar 2022

Ziel ist es, eine Fläche, die bereits als private Betriebszufahrt fungiert, als Straßenverkehrsfläche festzusetzen sowie den Knotenpunkt mit der Kaiserstraße neu zu gestalten, um die öffentlich rechtliche Erschließung planungsrechtlich sichern zu können.

© Stadt Köln

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 unter anderem den Beschluss gefasst, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB eine Bebauungsplanänderung für das Gebiet südlich der Kaiserstraße, westlich der Fläche des Autohauses Schmitz, östlich der zukünftig durch einen Büropark genutzten Fläche des Kaiserquartiers und nördlich des Geländes der KVB – Arbeitstitel: Kaiserstraße in Köln-Porz – 1. Änderung durchzuführen mit dem Ziel, eine Fläche, die bereits als private Betriebszufahrt fungiert, als Straßenverkehrsfläche festzusetzen sowie den Knotenpunkt mit der Kaiserstraße neu zu gestalten, um die öffentlich rechtliche Erschließung planungsrechtlich sichern zu können.   

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Weitere Informationen

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