Einleitung der vereinfachten Änderung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. Januar 2022
Ziel ist es, eine Fläche, die bereits als private Betriebszufahrt fungiert, als Straßenverkehrsfläche festzusetzen sowie den Knotenpunkt mit der Kaiserstraße neu zu gestalten, um die öffentlich rechtliche Erschließung planungsrechtlich sichern zu können.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 unter anderem den Beschluss gefasst, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB eine Bebauungsplanänderung für das Gebiet südlich der Kaiserstraße, westlich der Fläche des Autohauses Schmitz, östlich der zukünftig durch einen Büropark genutzten Fläche des Kaiserquartiers und nördlich des Geländes der KVB – Arbeitstitel: Kaiserstraße in Köln-Porz – 1. Änderung durchzuführen mit dem Ziel, eine Fläche, die bereits als private Betriebszufahrt fungiert, als Straßenverkehrsfläche festzusetzen sowie den Knotenpunkt mit der Kaiserstraße neu zu gestalten, um die öffentlich rechtliche Erschließung planungsrechtlich sichern zu können.