Beendete Veröffentlichung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs

 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. November 2024

Ziel ist es, ein Hotel und ein Parkhaus zu errichten.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung    

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 3,9 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Chorweiler.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die angrenzenden Grün- und landwirtschaftlich genutzten Freiflächen
  • im Osten durch die Neusser Landstraße
  • im Süden durch die Merianstraße und
  • im Westen durch die Bezirkssportanlage Chorweiler.
Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist die Errichtung eines Hotelbaus mit circa 150 Zimmern sowie eines Parkhauses zur Unterbringung der dazugehörigen Stellplätze. Zudem ist beabsichtigt, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen möglichst innerhalb des Plangebietes umzusetzen. Das Hotel soll mit dem Freizeitbad verbunden werden und der Unterbringung von Gästen des Freizeitbades dienen. Das Freizeitbad selbst wird in seinem Bestand planungsrechtlich gesichert. Der Standort des Bades soll durch die Planung gestärkt werden.

Mit dem Hotel zum vorhandenen Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler entsteht am Ortseingang ein hochwertiger, anspruchsvoller und nachhaltiger Neubaukomplex. Das Hotel fasst auf der einen Seite den Straßenverlauf an der Merianstraße, öffnet sich aber als organische Struktur zur offenen Landschaft am äußeren Ortsrand Chorweilers. Durch die besondere Lage am Ortseingang entsteht zusammen mit dem Aqualand ein attraktives Entree.

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22843

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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