Veröffentlichung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. November 2024
Ziel ist es, ein Hotel und ein Parkhaus zu errichten.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Umweltrelevante Informationen
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 3,9 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Chorweiler.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die angrenzenden Grün- und landwirtschaftlich genutzten Freiflächen,
- im Osten durch die Neusser Landstraße,
- im Süden durch die Merianstraße und
- im Westen durch die Bezirkssportanlage Chorweiler.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Hotelbaus mit circa 150 Zimmern sowie eines Parkhauses zur Unterbringung der dazugehörigen Stellplätze. Zudem ist beabsichtigt, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen möglichst innerhalb des Plangebietes umzusetzen. Das Hotel soll mit dem Freizeitbad verbunden werden und der Unterbringung von Gästen des Freizeitbades dienen. Das Freizeitbad selbst wird in seinem Bestand planungsrechtlich gesichert. Der Standort des Bades soll durch die Planung gestärkt werden.
Mit dem Hotel zum vorhandenen Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler entsteht am Ortseingang ein hochwertiger, anspruchsvoller und nachhaltiger Neubaukomplex. Das Hotel fasst auf der einen Seite den Straßenverlauf an der Merianstraße, öffnet sich aber als organische Struktur zur offenen Landschaft am äußeren Ortsrand Chorweilers. Durch die besondere Lage am Ortseingang entsteht zusammen mit dem Aqualand ein attraktives Entree.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 63552/01 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 5. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnum- mer 0221/221-22843 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Arten umweltbezogener Informationen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- eine schalltechnische Untersuchung zu den Einwirkungen und Auswirkungen des Verkehrs- und Anlagenlärms durch den geplanten Hotelneubau mit Parkhaus
- eine Verkehrs- und Mobilitätsuntersuchung zum geplanten Hotelneubau mit Parkhaus
- zwei Artenschutzprüfungen (ASP) der Stufe I sowie eine Fortschreibung der Artenschutzprüfung Stufe I zu den Auswirkungen des geplanten Hotelneubaus mit Parkhaus auf wildlebende Tierarten
- ein Entwässerungs- und Starkregenkonzept mit Wasserbilanz
- ein geotechnischer Bericht sowie ein geotechnischer Kurzbericht zu den Untergrundverhältnissen im Bereich des geplanten Hotelneubaus mit Parkhaus
- ein Grünordnungsplan (GOP) zu vorhandenen und geplanten Biotopen einschließlich Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
- eine Baumbestandsbewertung im Bereich des geplanten Hotelneubaus mit Parkhaus
- eine Beschreibung des Energiekonzeptes des geplanten Hotelneubaus
- Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen von sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) - es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor.
Köln, den 20. November 2024
Die Oberbürgermeisterin,
in Vertretung gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22843
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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