Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. April 2025
Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines Wohngebäudes in der Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen mit 20 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus mit Grünflächen zu realisieren.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 8. Mai bis 13. Juni 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt einzusehen.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Gutachten
Umweltrelevante Stellungnahmen
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben, das wir Ihnen hier zur Verfügung stellen:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 0,2 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Ensen. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch das Flurstück 755,
- im Osten durch das Flurstück 753,
- im Süden durch das unmittelbar angrenzende Rheinufer und
- im Westen durch die Hohe Straße,
- sowie hinsichtlich extern festgesetzter Ausgleichsflächen im Bereich Gemarkung: Westhoven, Flur 2, Flurstück 230 (teilweise).
Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes in der Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen mit 20 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus mit Grünflächen zu realisieren.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 724062/02 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 8. Mai 2025 bis 13. Juni 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich:
Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-22806 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Arten umweltbezogener Informationen
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I + II
- Abfall- und verwertungstechnische Überprüfung von Bodenaushub
- Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung
- Pedologische Bodenerkundung und -bewertung
- Energiekonzept
- Schalltechnische Untersuchung
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und Maßnahmenplan
- Verkehrsgutachten und Anlagen
- Überflutungsnachweis und Ermittlung des Regenwasserabflusses
- Anlagekarten zu den Themen Hochwasserrisikogebiet und gesetzliches Überschwemmungsgebiet, Starkregengefahrenkarte 30- und 100-jährlich, klimaaktive Flächen sowie Planungshinweiskarte zur zukünftigen Wärmebelastung
- Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, hier Hochwasser, Starkregen, Störfallrisiko, Magnetfeldbelastung, Kampfmittel, Besonnung/Belichtung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen Landschaftsplänen und sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus vorherigen Verfahrensschritten.
Köln, den 10. April 2025
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-33120
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Telefon 0221 / 221-22806