Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

Veröffentlicht im Amtsblatt am 5. Juni 2024

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

© Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel: "Hatzfeldstraße/Radiumstraße" in Köln-Dellbrück Bebauungsplan-Entwurf Nr.: 7549/03 für das Gebiet westlich der Mielenforster Straße entlang der südlichen Grundstücksgrenze Hatzfeldstraße 23-79, einschließlich der Grundstücke Hatzfeldstraße 1-19 über den Grafmühlenweg entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Häuser Pfarrer-Buchbender-Weg 1-19 weiter verlaufend nördlich der Sportanlage bis zur Mielenforster Straße – Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.  

Das circa 5 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Mülheim, Stadtteil Dellbrück. 

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet, derzeit gehört zum wesentlichen Versorgungsstandort für das südliche Dellbrück und das südöstliche Holweide im Bezirk Mülheim.

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurde in seiner Sitzung vom 9. Febrauar 2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Bezirk Mülheim ergibt sich hierdurch insbesondere für den Stadtteil Dellbrück eine geänderte Zentrenstruktur. Jetzt gehört der Bereich der Hatzfeldstraße/Radiumstraße zum zentralen Versorgungsbereich Dellbrück.

Ziel der Planung ist es, dem Einzelhandel- und Zentrenkonzept zu folgen. Somit ist die Grundlage für die Erforderlichkeit eines Zentrenschutzes in diesem Bereich entzogen und kein Bebauungsplan mehr notwendig.

Weitere Informationen

Aufhebungsbeschluss, März 2024
Stadtplanungsamt