Wir planen die Entwidmung eines öffentlichen Parkplatzes. Die Lücke soll städtebaulich sinnvoll geschlossen werden.
Verfahrensstand
Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. April 2026
Für das Bebauungsplanverfahren haben wir vom 15. April bis 8. Mai 2025 über unsere Beteiligungsplatttform Bauleitplanung Online die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Wie geht es weiter?
Die aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen der Bürger*innen werden in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beraten und eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und fasst auf dieser Grundlage den Vorgabenbeschluss zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Lage des Plangebiets
Das circa 5,2 ha große Bebauungsplangebiet der 2. Änderung (Teilaufhebung) umfasst eine versiegelte Grundfläche von circa 1,0 ha und liegt im Stadtbezirk Köln-Lindenthal, Stadtteil Lindenthal.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Westen durch Teilflächen des Friedhofes Melaten
- im Norden und Osten durch die Haselbergstraße
- im Süden durch die Aachener Straße
Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, eine Entwidmung der Verkehrsfläche (öffentlicher Parkplatz) durchführen zu können, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, einen städtebaulich sinnvollen Lückenschluss der Block umlaufenden Bebauung zu erzielen.
Hinweis
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Planungskonzept
Hier finden Sie die Unterlagen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Text des Aushangplakats
Der Durchführungsplan Nummer 64450/02 (6444 Nc/02) befindet sich in Köln-Lindenthal, liegt im Bereich der Aachener Straße, Friedhof Melaten, Piusstraße, Haselbergstraße und wurde am 25. September 1958 durch Beschluss des Rates förmlich festgestellt.
Der Geltungsbereich wurde im Jahr 2000 durch die erste Teilaufhebung verkleinert und im Jahr 2010 im Bereich der Woensamstraße überplant.
Innerhalb seines verbliebenen Geltungsbereiches setzt er überbaubare Grundstücksflächen, Geschosszahlen, Vorgärten, öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung Friedhof), öffentliche Verkehrsflächen sowie einen öffentlichen Parkplatz fest.
Anlass und Ziel der Planung
Die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz im Bereich der Piusstraße, Woensamstraße sowie Geleniusstraße soll entwidmet und einer Wohnbebauung zugeführt werden. Eine Wohnbebauung ist nach erfolgter Teilaufhebung grundsätzlich genehmigungsfähig. Aufgrund der starken Abweichung der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke von den Festsetzungen des Durchführungsplanes ist dieser weitestgehend als funktionslos anzusehen. Dieser soll aus Gründen der Rechtssicherheit sowie aus städtebaulichen Gründen im Bereich der Zweckbestimmung Friedhof, Haselbergstraße, Geleniusstraße, Piusstraße und Aachener Straße aufgehoben werden
Die geordnete städtebauliche Entwicklung ist durch die Anwendung des § 34 Absatz 2 Baugesetzbuch gewährleistet.
Der nach erfolgter Teilaufhebung verbleibende Bereich Geleniusstraße, Haselbergstraße, Aachener Straße und Piusstraße ist weitestgehend nach den Zielen des Durchführungsplanes errichtet worden. Insbesondere die Festsetzungen zu Vorgärten sollen erhalten bleiben.
Zusammenfassung der Umweltbelange
Die zweite Änderung (zweite Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 64450/02 "Haselbergstraße / Piusstraße" hat keine erheblichen Auswirkungen auf Umweltbelange gemäß § 1
Absatz 6 Nummer 7 Baugesetzbuch. Umweltuntersuchungen und die Festlegung von Minderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Chronlogie
- 29. Januar 2026 – Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
- 15. April bis 8. Mai 2026 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22848
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
