Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Veröffentlicht im Amtsblatt am 16. August 2023
Ziel ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 4. Mai 2023 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel "Grundschulstandort Östlich Mottenkaul" in Köln-Roggendorf/Thenhoven beschlossen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 24. August bis einschließlich 8. September 2023 statt. Das Verfahren wurde mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts oder mit telefonischer Auskunft sowie online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 8. September 2023 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Chorweiler gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Chorweiler beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Grundschulstandort Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven.
Das Aushangplakat und weitere Informationen hierzu stellen wir Ihnen weiterhin auf dieser Seite unter der Überschrift "Informationen zum Aushangplakat" digital zur Verfügung.
Informationen zum Aushangplakat
Anlass und Ziel der Planung
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf / Thenhoven wurde verwaltungsseitig zur Schulentwicklungsplanung ausgeführt, dass die Kapazitäten der KGS Gutnickstraße – als einzige Grundschule in Roggendorf / Thenhoven – in den kommenden Jahren ausgeschöpft sein werden. Da Kapazitäten in geringem Umfang lediglich an weiter entfernt gelegenen Schulen in Worringen vorhanden sind, ist für die Grundschule eine bauliche Erweiterung vorgesehen. Da selbst nach dieser baulichen Erweiterung weder kurz- noch mittel- und langfristig ausreichend Grundschulplätze für eine wohnortnahe Versorgung im Stadtteil Roggendorf / Thenhoven zur Verfügung stehen, wurden verwaltungsseitig weitere Grundstücke im Einzugsgebiet des Stadtteils auf ihre stadtplanerische und städtebauliche Eignung als Schulstandort geprüft.
Das Plangebiet wurde hierbei als geeignet identifiziert, da es sich bereits in städtischem Besitz befindet und im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Das in Planung befindliche Wohnbaugebiet "Südlich Baptiststraße" liegt im Mittel 750 Meter vom neuen Schulstandort entfernt.
Für den planerisch identifizierten Standort wurde durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für den Neubau einer zwei- bis dreizügigen Grundschule eine Volumenstudie als Machbarkeitsstudie erarbeitet. Das vorliegende Raumprogramm kann mit Hinblick auf die durchgeführte flächentechnische Betrachtung im Plangebiet mit einem Neubau realisiert werden. Aus städtebaulicher Sicht eignet sich das Grundstück für eine Schulnutzung. Die Baufeldgröße ist für das vorliegende Raumprogramm großzügig bemessen: Das vorliegende Raumprogramm einer zweizügigen Grundschule einschließlich Zweifachturnhalle sowie die dazugehörige Infrastruktur können gemäß den Leitlinien der Stadt Köln realisiert werden. Die Schule kann den pädagogischen Anforderungen entsprechend in Cluster-Bauweise errichtet werden. Eine Erweiterung auf drei Züge kann auf dem Grundstück gewährleistet werden. Freiflächen in Form von Spielflächen, grünen Klassenräumen, Schulgärten und Außensportanlagen können auf dem Grundstück berücksichtigt werden.
Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zu bewerten ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im sogenannten Vollverfahren mit Umweltbericht und Umweltprüfung erforderlich. Ziel ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen. Da der Flächennutzungsplan den Standort überwiegend als Wohnbaufläche darstellt, wird dem Entwicklungsgebot des § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch – wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind – entsprochen, wenn sich das Planungskonzept ausschließlich innerhalb der dargestellten Wohn-baufläche bewegt.
Da die durchgeführte flächentechnische Betrachtung der Volumenstudie nicht in der dargestellten Anordnung der Baukörper umgesetzt werden muss, ist für die bauliche Realisierung der Grundschule eine konkrete Objektplanung erforderlich.
Erläuterungen zum Plangebiet
Das Plangebiet liegt im am südlichen Rand des Stadtteils Köln-Roggendorf / Thenhoven im Stadtbezirk Chorweiler. Nach aktuellem Katasterplan umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans die Flurstücke 113, 114, 115 sowie Teilbereiche der Flurstücke 594 und 631 (alle Flur 41, Gemarkung Worringen). Die beiden letztgenannten Flurstücke werden zur Sicherung der Erschließung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen.
Die Straße Mottenkaul begrenzt das circa 19.700 Quadratmeter große Plangebiet im Westen, in Richtung Süden verläuft die Grenze des Plangebietes auf Höhe des Privatweges zum Reiterhof Mottenkaul Nummer 22 / 24 in südöstlicher Richtung zur verlängerten Quettinghofstraße. Diese bildet zugleich die östliche Plangebietsgrenze. Im Norden stellt der Siedlungsrand von Roggendorf / Thenhoven beziehungsweise der vorhandene Baumbestand die Plangebietsgrenze dar.
Das Plangebiet ist gegenwärtig unbebaut und wird landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt.
Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist dörflich geprägt. Die nähere Umgebung ist im Norden geprägt durch die aufgelockerte, überwiegend ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung der Wohngebiete südlich der Further Straße und westlich der Quettinghofstraße (Am Feldgarten) sowie Sinnersdorfer Straße / Mottenkaul (Georg-Winter-Straße). Zwischen den Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung und dem Plangebiet findet sich am Siedlungsrand ein prägender Baum- und Gehölzbestand sowie ein Lagerplatz. In Richtung Süden prägen landwirtschaftliche Nutzflächen das Umfeld. In östlicher Richtung liegt das Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebs beziehungsweise Reitstalls.
Das Plangebiet ist heute bereits grundsätzlich verkehrlich über die Straße Mottenkaul erschlossen; die Zufahrten sind nicht ausgebaute Mischverkehrswege. Ein Ausbau des Straßennetzes sowie ein Anschluss an das Ver- und Entsorgungsnetz sind nicht vorhanden. Der Bereich ist über die Further Straße und den Thenhover-Escher-Weg an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden.
Die Bushaltestelle "Further Straße" (Buslinien 120, 123) ist fußläufig rund 400 Meter entfernt und befindet sich in der Quettinghofstraße. Die nächste Bahnstation ist der S-Bahnhof Worringen in einer Entfernung von 1,6 Kilometern.
Planungskonzept
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat für den Neubau einer zwei- bis dreizügigen Grund-schule eine Volumenstudie als Machbarkeitsstudie erarbeitet. Für die Konzeptentwicklung wur-de unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung eine zweigeschossige Bauweise vorge-sehen. Die Höhe der Gebäude beträgt circa 9,0 m; es wird mit einem Flachdach geplant.
Das vorliegende Raumprogramm einer zweizügigen Grundschule einschließlich Zweifachturn-halle sowie die dazugehörige Infrastruktur können gemäß den Leitlinien der Stadt Köln realisiert werden. Die Schule kann den pädagogischen Anforderungen entsprechend in Cluster-Bauwei-se errichtet werden. Eine Erweiterbarkeit auf drei Züge ist auf dem Grundstück vollumfänglich gewährleistet. Freiflächen in Form von Spielflächen, grünen Klassenräumen, Schulgärten und Außensportanlagen können auf dem Grundstück berücksichtigt werden. Die Baufeldgröße ist für das vorliegende Raumprogramm großzügig bemessen.
Auswirkungen der Planung / Umweltbelange
Die verkehrliche Auswirkung der Planung sowie die damit verbundene Ausgestaltung der kon-kreten verkehrlichen Erschließung der künftigen Grundschule sind im Zuge des Bebauungsplan-verfahrens über eine gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu klären. Voraussichtlich löst die Planung und die erforderliche Ertüchtigung von öffentlichen Erschlie-ßungsanlagen Erschließungsbeitragspflichten nach dem BauGB aus.
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit ver-schiedenen Umweltgutachten durchgeführt. Deren Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB dokumentiert und nach § 2a Satz 3 BauGB der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.
Der nördlich des Plangebietes vorhandene prägenden Baum- und Gehölzbestand liegt nicht im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Er kann somit als kleinräumiger Biotopverbund erhalten bleiben.
Weitere Informationen
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Auskünfte erhalten Sie zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-22812 und 0221 / 221-31642 oder per e-Mail.