Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren an einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf
Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Februar 2024
Ziel ist es, bestehende Gebäude zurückzubauen und ein Gewerbegebiet festzusetzen.
Information zur frühzeitige Beteiligung
Das Beteiligungsverfahren fand vom 21. Februar bis 15. März 2024 statt. Das Verfahren haben wir mit einem öffentlichen Aushang des Planungskonzepts, mit telefonischer Auskunft und online durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis 15. März 2024 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Lindenthal und an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld gerichtet werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes für das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Green Campus – Oskar-Jäger-Straße / Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Köln-Ehrenfeld durchzuführen.
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 1,4 ha große Bebauungsplangebiet liegt in den Stadtbezirken Ehrenfeld und Lindenthal, Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld. Das Plangebiet wird in etwa begrenzt
- im Norden durch das Grundstück Oskar-Jäger-Straße 101-103
- im Osten durch die Oskar-Jäger-Straße und das Grundstück Melatengürtel 23
- im Süden durch den Melatengürtel und das Grundstück Melatengürtel 15-17 und Scheidtweiler Straße 4 und
- im Westen durch das Grundstück Scheidtweilerstraße 4.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und die Grundstücke einer geordneten und zukunftsfähigen Nutzung durch gewerbliche Nutzungen zuzuführen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26205 und 0221 / 221-22803
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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