Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 13. Januar 2016

Geltungsbereich
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. September 2005 folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen, für das Gebiet umfassend die östliche Zubringerstraße L 124, die Rolshover Straße, die Bahntrasse, die östlichen Grundstücksgrenzen der Kleingärten, des Landschaftsverbandes Rheinland und des TÜV Rheinland mit dem Ziel, Gewerbeflächen für kleine und mittlere Betriebe zu erschließen.

Arbeitstitel "Gewerbepark Poll" in Köln-Poll

Auskunft erteilt

Stadtplanungsamt

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