Aufhebung des Beschlusses zur Einleitung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. August 2021
Ziel war es, das Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autokinos gemäß den ursprünglichen Planungszielen auf Grundlage des am 17. Dezember 2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 unter anderem beschlossen, den Einleitungsbeschlusses vom 3. Dezember 2015 (öffentliche Bekanntmachung 20. Januar 2016) betreffend die Änderung des Bebauungsplans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 aufzuheben.
Das circa 8,7 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Porz-Eil.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, derzeit mit dem rechtswirksamen Bebauungsplan 7441/02 als gegliederte Sondergebiete (S1 und S2) festgesetzt, wird über untergeordnete Erschließungsanlagen von der Frankfurter Straße und der Rudolf-Diesel-Straße aus verkehrlich angebunden.
Ziel der Planung ist die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 3. Dezember 2015 (öffentliche Bekanntmachung 20. Januar 2016) betreffend die Änderung des Bebauungsplans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2, da für den Bebauungsplan 7441/02 ein angepasstes Änderungsverfahren durchgeführt wird.
Die angepassten Ziele der neuen Planung können Sie der zugehörigen Bekanntmachung des entsprechenden Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses für einen Bebauungsplan (1. Änderung) entnehmen.