Einleitung eines Verfahrens zur Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. Februar 2014
Ziel der Planung ist es, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss von Einzelhandel festzusetzen, um den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben zu ergänzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den in seiner Sitzung am 12. September 2013 gefassten Beschluss, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Straße Am Gleisdreieck, Innere Kanalstraße und östliche Grundstücksgrenze der Bebauung an der Herkulesstraße in Ehrenfeld aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss von Einzelhandel festzusetzen, um den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben zu ergänzen.
Auskunft
Stadtplanungsamt: Adresse und ÖffnungszeitenTelefon 0221 / 221-23990, Zimmer 09B08