Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses für einen Bebauungsplan
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. Mai 2025
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung beiderseits der Geldernstraße unter Berücksichtigung eines verträglichen Miteinanders unterschiedlicher Nutzungsarten mit unterschiedlichen Störempfindlichkeiten sicherzustellen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 27. März 2025 unter anderem beschlossen, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Wohnbebauung Geldernstraße 96-144, südlich der Wohnbebauung Nievenheimer Straße 1-51, westlich der Geldernstraße auf Höhe der Hausnummern 15-43 sowie für das Grundstück Geldernstraße 46 (ehemaliges Firmengelände von Tuffi-Campina) – Arbeitstitel: Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße in Köln-Bilderstöckchen aufzustellen mit dem Ziel,
- westlich entlang der Geldernstraße eine gemischte Nutzung mit einer Wohnbebauung im Hinterland sowie
- Schallschutzvorgaben zum Schutz der östlich der Geldernstraße bestehenden Bahnbetriebsnutzung und der weiteren geplanten gewerblichen, kulturellen, sozialen und sportorientierten Entwicklung auf dem ehemaligen Firmenareal von Tuffi-Campina festzusetzen und
- eine geordnete städtebauliche Entwicklung herbeizuführen.
Das circa 4,7 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Bilderstöckchen. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan, der dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügt ist.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, derzeit überwiegend durch Gewerbehallen und das ehemalige Milchwerk von Tuffi-Campina belegt, soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung beiderseits der Geldernstraße unter Berücksichtigung eines verträglichen Miteinanders unterschiedlicher Nutzungsarten mit unterschiedlichen Störempfindlichkeiten sicherzustellen. Berücksichtigt werden soll hierbei das Entwicklungskonzept für das sogenannte Liebigquartier, welches Aussagen über die zukünftige Entwicklung des südlichen Bilderstöckchens und Neuehrenfeld trifft. Das Entwicklungskonzept sieht für die Hinterlandbebauung westlich der Geldernstraße eine durchgrünte Wohnbebauung vor, während entlang der westlichen Seite der Geldernstraße eine gemischte Nutzung aus Gewerbe und Wohnen vorgesehen ist. Letztere dient vor allem dem schalltechnischen Schutz einer zukünftigen gewerblichen Weiternutzung des Gebäudes des ehemaligen Milchverarbeitungsbetriebes östlich der Geldernstraße mit einer Nutzung aus Gewerbe, Kultur, sozialen Einrichtungen sowie Freizeitsport.