Einleitung der vereinfachten Änderung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Januar 2018

Ziel ist es, eine öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung des Industriegebietes festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch für das Gebiet westlich der Frankfurter Straße gegenüber der Einmündung Niederkasseler Straße (Teilflächen aus Gemarkung Lind Flur 2 Flurstücke 695, 168 und 16) - Arbeitstitel: GE westlich Linder Kreuz in Köln-Porz-Lind, 5. Änderung - einzuleiten mit dem Ziel, eine öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung des Industriegebietes festzusetzen.

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