Einleitung der vereinfachten Änderung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Januar 2018
Ziel ist es, eine öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung des Industriegebietes festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch für das Gebiet westlich der Frankfurter Straße gegenüber der Einmündung Niederkasseler Straße (Teilflächen aus Gemarkung Lind Flur 2 Flurstücke 695, 168 und 16) - Arbeitstitel: GE westlich Linder Kreuz in Köln-Porz-Lind, 5. Änderung - einzuleiten mit dem Ziel, eine öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung des Industriegebietes festzusetzen.