Aufstellung eines Bebauungsplans 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. April 2023

Ziel ist es, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen.

© Stadt Köln

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Unser Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2023 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 über den Weg entlang der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 59 Flurstücke 442, 245 und 248 im Anschluss entlang der Berrenrather Straße – Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln Sülz – aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen.

Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Weitere Informationen

Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt.
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