Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 26. April 2023
Ziel ist es, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Unser Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2023 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 über den Weg entlang der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 59 Flurstücke 442, 245 und 248 im Anschluss entlang der Berrenrather Straße – Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln Sülz – aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen.