Beendete Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 18. Juni 2025

Ziel der Planung ist es, ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit Wohnungsbau (30 Prozent öffentlich gefördert), einer Kindertagesstätte und anteilig gewerblichen Nutzungen zu entwickeln.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 26. Juni bis 1. August 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 66461/16, Arbeitstitel Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld, wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.  

Rechtsgrundlage  

§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich  

Das circa 2,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ehrenfeld. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt       

  • im Norden durch die Stammstraße      
  • im Osten durch die Prälat Ludwig Wolker Bezirkssportanlage und den Parkplatz an der Fuchsstraße   
  • im Süden durch die vorhandene Bebauung entlang der Venloer Straße und der Franz-Geuer-Straße und       
  • im Westen durch die Franz-Geuer Straße und die vorhandene Bebauung zwischen Pellenzstraße und Stammstraße.

Anlass und Ziele der Planung  

Ziel der Planung ist es, ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit Wohnungsbau (circa 430 Wohneinheiten, davon 30 % öffentlich gefördert), einer Kindertagesstätte und anteilig gewerblichen Nutzungen zu entwickeln.

Hinweis:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26205

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 28. Mai 2021 zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens