Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses
Veröffentlicht im Amtsblatt am 28. August 2024
Ziel der Änderung war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen als Grundlage für die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu schaffen, die das Instrumentarium des Sanierungsrechts unterstützen, um bauliche und soziale Missstände zu beheben.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 unter anderem beschlossen, den gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) am 7. Juli 2011 gefassten Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 für das Gebiet Athener Ring, Florenzer Straße, westlich Stadthaus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener Ring, Stockholmer Allee, Osloer Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und Willi-Suth-Allee in Köln-Chorweiler aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung
Das circa 17,5 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Chorweiler.
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet des Bebauungsplanes 63549/04, rechtsverbindlich seit dem 17 April 1972, umfasst derzeit den Kernbereich des Hauptzentrums Chorweiler zwischen Osloer Straße, Athener Ring und Willi-Suth-Allee. Die hier festgesetzte hochgeschossige Wohnbebauung ist fast vollständig realisiert.
Ziel der Planung war es, den Missständen zu begegnen, die durch mehrere Eigentümerwechsel/Übernahmen von wesentlichen Teilen des Wohnungsbestandes durch ausschließlich renditeorientierte Finanzinvestoren die unterlassene Instandhaltungen-, vorwiegend soziale, teilweise auch bauliche Missstände zur Folge hatten.
Da aufgrund des 2015 vom Rat beschlossenen Betrauungsvertrages die GAG Eigentümerin der betroffenen Immobilien wurde und mit den damit verbundenen finanziellen Mitteln die Wohneinheiten sukzessive saniert werden konnten, wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 – Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung – obsolet und kann somit aufgehoben werden.